AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Beate Fischer & Axel Fischer GbR
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zustandekommen des Vertrages
- § 3 Preise
- § 4 Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz
- § 5 Liefer- und Leistungszeit
- § 6 Gefahrenübergang
- § 7 Gewährleistung und Haftung
- § 8 Eigentumsvorbehalt
- § 9 Zahlung
- § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden (§ 13 BGB). Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Waren durch den Kunden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Unsere Angebote sind freibleibend und gelten "solange der Vorrat reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Sie kann nach Wahl von der Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR innerhalb von 1 Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen werden oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
2.3 Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR tätweiler den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.4 Etwaige Nebenabreden, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR, schriftlich bestätigt werden.
2.5 Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen.
§ 3 Preise
3.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
3.2 Etwaige Änderungen, z.B. im Zusammenhang mit Ein- und Ausfuhrzöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Versicherungs- und/oder Kriegsversicherungsprämien, welche nach Erteilung des Auftrages erfolgen, gehen zugunsten oder zu Lasten der Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR ohne dass etwaige Erhöhungen den Kunden zu Rückgängigmachung des Auftrages Veranlassung geben können.
3.3 Grundsätzlich liefern wir innerhalb Deutschlands frei von Versandkosten. Ab einem Warenwert von 50,00 Euro entfällt die Berabeitungspauschale von 3,90 Euro. Zusätzliche Kosten für Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet und Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt. Sie finden eine Übersicht auf der Seite Versand.
§ 4 Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz
Widerrufsrecht
Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Firma
Beate Fischer & Axel Fischer GbR
Michaelisweg 1a
30880 Laatzen
Email: info@nova-pro.de
Fax 05102 / 739 429
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Paketversandfähige Sachen sind an die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR zurückzusenden. Kann der Verbraucher die empfangenen Leistungen nicht ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR gegebenenfalls insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu Euro 40,00 beträgt, hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Ende der Widerrufsbelehrung.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
5.1 Die Lieferzeit beträgt im Regelfall 3-7 Werktage. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR.
5.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von der Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR oder dessen Unterlieferanten eintreten -, hat die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR nur berufen, wenn sie den Kunden hierüber benachrichtigt hat.
5.4 Sofern die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Werts des davon betroffenen Vertragsbestandteils für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Verkäufer.
5.5 Die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.6 Falls vereinbart ist, dass der Kunde seinen Auftrag an Beate Fischer & Axel Fischer GbR, z.B. bezüglich Maße, Design, Modell, noch näher spezifizieren wird und der Kunde die für die Spezifikation vereinbarte Frist überschritten hat, so geht eine dadurch entstandene Verzögerung in der Lieferung nicht zu Lasten von Beate Fischer & Axel Fischer GbR. Beate Fischer & Axel Fischer GbR behält sich das Recht vor, den nicht rechtzeitig spezifizierten Auftrag ganz oder teilweise zu streichen.
5.7 Falls eine Ware von Beate Fischer & Axel Fischer GbR unverzollt verkauft wird, so gibt eine Erhöhung der Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und/oder sonstiger Steuern und/oder Zölle dem Kunden nicht das Recht, den Auftrag zu annullieren; auch eine Änderung etwaiger Qualitätsvorschriften und/oder Einwände, welche auf Grund von Patentschriften, Warenzeichen und anderen dergleichen Rechten durch Dritte erhoben werden sollten, können auf keinen Fall zur Rückgängigmachung des Auftrages seitens des Kunden führen.
5.8 Falls der Kunde die Ware bei Ankunft nicht sofort in Empfang nimmt, so gehen alle daraus erwachsenden Kosten zu Lasten des Kunden. Die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR bleibt es vorbehalten die Ware an einen Dritten zu verkaufen bzw. den ursprünglichen Kunden für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen.
§ 6 Gefahrenübergang
6.1 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung von Beate Fischer & Axel Fischer GbR oder den Lieferanten von Beate Fischer & Axel Fischer GbR an die für den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Beate Fischer & Axel Fischer GbR verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Beate Fischer & Axel Fischer GbR unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.2 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
6.3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
7.1 Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistungen in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel werden nur dann anerkannt und sind nur zulässig, wenn sie umgehend nach Empfang der Ware und schriftlich erfolgen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Beanstandungsfrist zwei Monate. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Mangelrüge innerhalb von einem Jahr nach Beginn des gesetzlichen Verjährungsbeginns zugeht.
7.2 Maße und Mengen der bestellten Waren werden so genau wie möglich berücksichtigt. Abweichungen von 10 % nach oben oder unten sind zulässig und zu tolerieren.
7.3 Kleine Abweichungen in Format, Farbe, Material usw. sowie Farbabweichungen aufgrund der Materialbeschaffenheit, werden vom Besteller toleriert, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.4 Bei berechtigten Beanstandungen ist die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR nach Wahl des Kunden unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragwertes verpflichtet, es sei denn, es wurde eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware abgegeben oder Beate Fischer & Axel Fischer GbR fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde jedoch das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7.5 Die Haftung von Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Beate Fischer & Axel Fischer GbR fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
7.6 Kein Haftungsausschluss besteht bei Personen- bzw. Körperschäden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
7.7 Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der vertraglichen Leistungen, bei Verbrauchern nach zwei Jahren.
7.8 Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift, sie wie auch immer modifiziert, unabhängig in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben.
7.9 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von Beate Fischer & Axel Fischer GbR nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Ist der Kunde Verbraucher, behält sich Beate Fischer & Axel Fischer GbR das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich Beate Fischer & Axel Fischer GbR das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Beate Fischer & Axel Fischer GbR berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Beate Fischer & Axel Fischer GbR erklärt diesen ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch Beate Fischer & Axel Fischer GbR liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
8.2 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller Beate Fischer & Axel Fischer GbR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Beate Fischer & Axel Fischer GbR der Pfändung widersprechen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Beate Fischer & Axel Fischer GbR die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten seiner Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall.
8.3 Der Besteller ist berechtigt die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Beate Fischer & Axel Fischer GbR jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich Mehrwehrsteuer) ab, die ihm aus der Wiederveräußerung an seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Beate Fischer & Axel Fischer GbR, die Forderung selber einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder die Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens kann Beate Fischer & Axel Fischer GbR verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im Einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
8.4 Wird die Kaufsache mit anderen, Beate Fischer & Axel Fischer GbR nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Beate Fischer & Axel Fischer GbR das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller Beate Fischer & Axel Fischer GbR anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so erworbene Allein- oder Miteigentum für Beate Fischer & Axel Fischer GbR.
8.5 Die Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Beate Fischer & Axel Fischer GbR.
§ 9 Zahlung
9.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Nachnahme, Vorkasse, Lastschrift, Rechnung oder PayPal/Kreditkarte.
9.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
9.3 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen von Beate Fischer & Axel Fischer GbR sofort fällig und spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Beate Fischer & Axel Fischer GbR ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Beate Fischer & Axel Fischer GbR berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auch auf die Hauptleistung anzurechnen.
9.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Beate Fischer & Axel Fischer GbR über den Betrag verfügen kann. Die Annahme von Schecks bedarf der schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung; hierbei gilt die Zahlung als erfolgt, wenn die Frist von 7 Tagen nach der Einlösung des Schecks verstrichen ist.
9.5 Gerät der Kunde in Verzug, so ist Beate Fischer & Axel Fischer GbR berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen wie folgt in Rechnung zu stellen. Nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist (Verzugseintritt nach 30 Tagen) ist der Nettobetrag für das Jahr mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 Abs. 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (DÜG) vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) zu verzinsen, derzeit also mit insgesamt 6,97 % p. a. (Stand 01.01.2003).
9.6 Wenn Beate Fischer & Axel Fischer GbR Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist Beate Fischer & Axel Fischer GbR berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Beate Fischer & Axel Fischer GbR einen Scheck angenommen hat. Beate Fischer & Axel Fischer GbR ist in diesem Fall auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das gleiche Recht behält sich Beate Fischer & Axel Fischer GbR bei Erstbestellern und Sonderanfertigungen vor.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Beate Fischer & Axel Fischer GbR und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile, Beate Fischer & Axel Fischer GbR und Kunde, der Geschäftssitz der Firma Beate Fischer & Axel Fischer GbR, soweit eine Vereinbarung des Erfüllungsorts und des Gerichtsstands rechtlich zulässig ist.


